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Rechtsanwältin Stefanie Löwe- Krahm 19- 51588 Nümbrecht- Tel.:02262/729245- Fax :02262/729246- email : rain.loewe@t-online.de

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Mietrecht

Im Bereich des Mietrechts wird eine Vertretung sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite angeboten.

Für den Vermieter stellt sich häufig das Problem mit zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen Mietern mit dem Ziel der Räumung bzw. mit einem Kündigungswunsch aus anderen Gründen. Hier werden die Formulierung der Kündigung, die Vertretung im gerichtlichen Verfahren und dem anschließenden Zwangsvollstreckungsverfahren angeboten. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigungen oder unterbliebener Schönheitsreparaturen.

Mieter werden teilweise mit ungerechtfertigten Abmahnungen und Kündigungen konfrontiert, die schnellstmöglich zurückzuweisen sind. Dies wird ebenso angeboten wie die Vertretung vor Gericht. Gleiches gilt für die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen und Aufforderungen zu Schönheitsreparaturen etc.

Eine Beratung und Vertretung erfolgt unter Anderem in folgenden Fällen:

  • Abmahnung (Ausspruch, Pflichtverletzungen, Zurückweisung, etc.)
  • Betriebskostenabrechnung (Prüfung, Widerspruch, etc.)
  • Kündigung (Ausspruch, Kündigungsgründe, Zurückweisung, etc.)
  • Mietkaution (Abrechnung, Anlage, Höhe, Rückzahlung, Zahlungsbedingungen, etc.)
  • Räumungsklage (gerichtliche Geltendmachung eines Räumungsanspruchs)
  • Schönheitsreparaturen (Aufforderung, Prüfung des Mietvertrages, wen die Verpflichtung zur Durchführung trifft, Schadensersatz, Zurückweisung einer Aufforderung, etc.)
  • Zahlungsklage (gerichtliche Geltendmachung von Mietforderungen)
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